Nach einer Umfrage von 2016 hat sich mehr als die Hälfte der arbeitenden Bevölkerung schon einmal am Arbeitsplatz verliebt. Dagegen ist nichts einzuwenden, auch wenn in etwa die Hälfte dieser Beziehungen scheitern.
Anders als in den USA, wo der Vorstandschef von MacDonalds 2019 in einem solchen Fall gehen musste, hat man in Deutschland im Normalfall keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Doch hat der Springer-Konzern nach dem Fall des Bild-Chefredakteurs Julian Reichert seine internen Verhaltensregeln dahingehend geändert, dass die Möglichkeit von Interessenkonflikten und Machtmissbrauch minimiert werden.
Auch an Universitäten gibt es selbstverständlich solche Beziehungen. Auch dagegen ist nichts einzuwenden. Wenn sie aber über Statusgruppen hinweg stattfinden, dann kommen leicht Hierarchien und Abhängigkeiten ins Spiel, die bedenklich sein können.
Es sollten daher einige Regeln beachtet werden, die den meisten ohnehin als selbstverständlich erscheinen werden:
- Wenn ein Betreuungsverhältnis zwischen den Liebenden besteht, sollte dies so schnell wie möglich zugunsten einer anderen Betreuungsperson aufgelöst werden, damit nicht die Reputation der betreuten Person gefährdet wird.
- Wenn ein Dienstverhältnis besteht, sollte dies ebenfalls so schnell wie möglich zugunsten eines anderen Dienstverhältnisses aufgelöst werden.
- Der oder die Vorgesetzte sollte bis dahin jeden Eindruck einer Begünstigung oder Benachteiligung ihres/r PartnerIn vermeiden (Gehaltserhöhungen, Stellenerweiterungen oder -kürzungen, Preise, Prämien etc.).
- In universitären oder anderen Gremien sollte jeweils nur eine der beiden Personen des liebenden Paares vertreten sein.
Solche Regeln sollten selbstverständlich auch an Theologischen Fakultäten beachtet werden. Denn es möchte sich wohl niemand sagen lassen, dass der Springer-Konzern einen deutlich valideren „code of conduct“ hat als die Theologie.